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Brief der GebäudeWirtschaft vom 04.05.2010

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Brief der GebäudeWirtschaft vom 04.05.2010

Sehr geehrter Herr Tepel,

bei einem Rundgang auf dem Gelände Eifelwall 5 am 16.04.2010 wurde festgestellt, dass der neu errichtete Eingangsbereich nicht zurück gebaut wurde und dass neben dem Eingangsbereich ein Metallpavillion aufgestellt wurde. Darüber hinaus breiten sie sich in allen anderen von ihnen bereits genutzten, aber auch ungenutzten Bereichen weiter aus. Insbesondere auch im hinteren Bereich des Grundstückes, Richtung der angemieteten Flächen des Büro “Fein Raus” (Mieter Dannehl) bis hin zum LKW Abstellplatz eines weiteren Mieters, indem sie dort Bauholz lagern. Dieses Verhalten widerspricht ganz klar den Vereinbarungen, die im Gespräch mit Herrn Rosteck und mir am 22.März dieses Jahres getroffen wurden.

Daher fordere ich sie auf, die Bauten am Eingangsbereich und den Metallpavillion bis zum 29.05.2010 zurück zu bauen und die Materialien ordnungsgemäß zu entsorgen. Darüber hinaus untersage ich ihnen nochmals jegliche weiteren baulichen und bauähnlichen Handlungen oder Tätigkeiten auf dem Grundstück Eifelwall 5. Außerdem bitte ich sie, zukünftig meine Mitarbeiter und deren beauftragte Unternehmen nicht von der Ausführung von Arbeiten jedweder Art zu behindern.

Sollte der Rückbau des Eingangsbereiches bis zu diesem Termin nicht erfolgt sein, werde ich eine Firma mit den entsprechenden Arbeiten beauftragen und Ihnen die dadaurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

Meine mündliche Zusage, dass sie bis zum 31.05.2011 auf dem Grundstück Eifelwall 5 verbleiben können, war an mehrere Bedingungen geknüpft. Einerseits wurden sie gebeten den Eingangsbereich zurückzubauen, außerdem wurden sie aufgefordert keine weiteren Bauten zu errichten und keine weiteren Personen in dem von ihnen genutzten Bereich wohnen zu lassen.

Da bereits die ersten beiden Bedingungen von ihnen nicht eingehalten wurden, sehe ich meine Zusage als gegenstandslos an. Sofern die oben näher bezeichneten Bauwerke nicht bis spätestens 29.05.2010 zurückgebaut sind, sehe ich keine Veranlassung Ihnen den weiteren Aufenthalt auf diesem Grundstück bis zum vereinbarten Termin zu gestatten. ich würde daher eine wesentlich fühere Räumung des Geländes in Betracht ziehen.

Ich gehe jedoch davon aus, dass sie meiner Aufforderung zum Rückbau der oben genannten Aufbauten nachkommen und sie sich ansonsten an die getroffenen Vereinbarungen halten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Rummel

Geschäftsführender Betriebsleiter

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